Grundlagen
- Wer ist berechtigt, JobBike Bayern zu nutzen?
- Welche Fahrräder können zu einem JobBike werden?
- Was unterscheidet ein JobBike von einem herkömmlichen Rad?
- Warum können nur Räder bis 7.000,- EUR zum JobBike werden?
- Bietet jeder Fahrradhändler JobBikes an?
- Mein Wunschhändler ist noch kein Deutsche Dienstrad Fachhändler. Was kann ich tun?
- Wie lange ist die Laufzeit des Vertrags?
- Kann ich mein JobBike während der Laufzeit kündigen?
- Warum ist ein JobBike in der Regel günstiger als der Privatkauf?
- Wie berechnet man die individuelle Ersparnis?
- Hat die Entgeltumwandlung eines JobBikes bei Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern Auswirkungen auf das spätere Ruhegehalt?
- Darf ich mein JobBike auch privat nutzen?
- Dürfen auch andere Personen mit meinem JobBike fahren?
- Kann ich ein zweites JobBike parallel beziehen?
- Kann ich die Entfernungspauschale für die Fahrten zur Arbeit mit einem JobBike in der Einkommensteuererklärung geltend machen?
- Mein aktives Beschäftigtenverhältnis beim Freistaat Bayern endet. Was muss ich jetzt tun?
- Welche Zielsetzung und Produktgestaltung lebt das JobBike Bayern Dienstradleasing des Freistaats?
- Durch welche weiteren Zusatzleistungen profitiert man bei der Nutzung des JobBike Bayern Dienstradleasings?
- Welche konkreten Ersparnisse erziele ich mit dem JobBike Bayern Dienstradleasing?
- Wie gehe ich vor, wenn meine Bezügemitteilung bzw. meine Abrechnung Fehler aufweist?
- Welche Rechte und Pflichten habe ich?