Wer ist berechtigt, JobBike Bayern zu nutzen?

Berechtigt zur Nutzung des JobBike Bayern Angebots sind zum aktuellen Zeitpunkt ausschließlich aktive Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter. 

Die Tarifbeschäftigten (TV-L) des Freistaats können JobBike Bayern ab 01. November 2023 nutzen.

Nicht-teilnahmeberechtigt zur Nutzung des JobBike Bayern-Angebots sind u.a. außerdem:
  • Beschäftigte mit einem Wohnsitz oder Dienstsitz außerhalb Deutschlands
  • Beamtinnen und Beamte auf Widerruf
  • Dienstanfänger sowie Beamtinnen und Beamte auf Zeit, sofern ihre Amtszeit ab Beginn des Leasingzeitraums nicht mindestens drei Jahre andauert
  • Befristet beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Abschlusses eine Einzelleasingvertrages weniger als drei Jahre fortbesteht
  • Geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
  • Personen, die ihren Vorbereitungsdienst im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Ausbildungsverhältnisses ableisten
  • Personen, deren aktives Dienst-/Beschäftigungsverhältnis zu Beginn des Leasingzeitraums nicht mindestens drei Jahre bis zum Eintritt in den Ruhestand andauert
  • Berechtigte Beschäftigte, deren Bezüge zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertrages über ein Dienstfahrrad von einer Pfändung betroffen sind oder die sich in einem laufenden Insolvenzverfahren befinden