Unbedingt! Das JobBike darf sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden.
Anders als beim Dienstwagen gibt es keine vorgeschriebene Mindestnutzung und es entstehen keine Mehrkosten bei Privatfahrten.
Anders als beim Dienstwagen gibt es keine vorgeschriebene Mindestnutzung und es entstehen keine Mehrkosten bei Privatfahrten.