Machen Sie sich keine Sorgen, Sie sind abgesichert.
Bei Störfällen, z.B. bei Versetzung in den Ruhestand, entfällt dauerhaft die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung.
Zunächst die gute Nachricht: Sie sind abgesichert.
Bitte kontaktieren Sie das Störfallteam und schildern Ihre Situation. Wir kümmern uns um die Abwicklung und finden zusammen mit Ihrem Dienstherrn die optimale Lösung.