Mein aktives Beschäftigtenverhältnis beim Freistaat Bayern endet. Was muss ich jetzt tun?

Machen Sie sich keine Sorgen, Sie sind abgesichert.

Bei Störfällen, z.B. bei Versetzung in den Ruhestand, entfällt dauerhaft die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung.

Zunächst die gute Nachricht: Sie sind abgesichert.

Bitte kontaktieren Sie das Störfallteam und schildern Ihre Situation. Wir kümmern uns um die Abwicklung und finden zusammen mit Ihrem Dienstherrn die optimale Lösung.