Welche Rechte und Pflichten habe ich?

Ihre Rechte und Pflichten, die mit einer Nutzung von JobBike Bayern einhergehen, sind im Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertrags geregelt. Nachfolgend finden Sie einen Auszug der wichtigsten Rechte und Pflichten.

Übernahme und Beginn der Überlassung

Sie werden schon jetzt angewiesen und bevollmächtigt, im Namen des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers das JobBike bei Auslieferung und Erhalt auf seine vertragsgemäße Beschaffenheit, Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit und äußerliche Unversehrtheit zu prüfen (Untersuchungsobliegenheit) und sind bei Mängelfreiheit verpflichtet, das JobBike im Namen des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers zu übernehmen und die Übernahme gegenüber Deutsche Dienstrad durch Eingabe des Abholcodes im Online-Portal zu bestätigen. Im Rahmen der Übernahme haben Sie sich sowohl in die technischen Funktionen als auch hinsichtlich der Verkehrs- und Betriebssicherheit einweisen zu lassen. Haben Sie einen Abholcode erhalten und wird die Übernahmebestätigung durch den liefernden Fachhändler übermittelt, sind Sie verpflichtet daran mitzuwirken. Wird das JobBike Ihnen durch Paketdienst oder Spedition geliefert, so sind Sie bei Mängelfreiheit verpflichtet, die Bestätigung der Übernahme gegenüber Deutsche Dienstrad durch Eingabe des Ihnen zugesandten Übernahmecodes im Online-Portal innerhalb von fünf Tagen ab Lieferung zu erklären.


Allgemeine Nutzungsregelungen

Die gesetzlichen Verkehrsbestimmungen sind einzuhalten und zu beachten. Sie haben für einen stets betriebs- und verkehrssicheren Zustand des JobBikes auf Ihre Kosten zu sorgen. Sie haben sich stets an die für die Betriebs- und Verkehrssicherheit geltenden Vorschriften zu halten. Dies gilt insbesondere für die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass das JobBike

  • sach- und bestimmungsgemäß sowie schonend behandelt und gepflegt wird;
  • stets in betriebs- und verkehrssicherem Zustand (Reifen, Räder, Antrieb, Lenkung, Bremsen, Beleuchtung etc.) erhalten wird;
  • beim Abstellen ordnungsgemäß gesichert wird. Dies erfordert die Sicherung des JobBikes mit einem Schloss und beim Abstellen an einem öffentlichen Ort für mehr als 24 Stunden oder über Nacht die Befestigung an einem unbeweglichen Gegenstand.

Ihnen ist es untersagt, das JobBike unter Einwirkung von Rauschmitteln außerhalb der gesetzlich bzw. behördlich zugelassenen Grenzen zu nutzen.


Pflege, Inspektion und Wartung

Das JobBike ist regelmäßig einer ordnungsgemäßen Pflege und Wartung unter Beachtung der Betriebs- und Wartungsanweisung/Garantiebestimmungen des Herstellers zu unterziehen. Entstehende Kosten hierfür tragen grundsätzlich Sie, mit Ausnahme der jährlichen Inspektion und Wartung, die bereits durch die zu zahlende Umwandlungsrate abgedeckt ist.

Aufgrund der auch dienstlich bedingten Nutzung des JobBikes sind Sie verpflichtet bei einem in der Onlineplattform der Deutschen Dienstrad gelisteten Fachhändler mindestens einmal jährlich eine Inspektion und Wartung gemäß der Sachverständigenprüfung nach § 57 der DGUV-Vorschrift 70 (UVV-Prüfung) durchführen zu lassen, um die Betriebssicherheit nachweislich zu gewährleisten. Die erste Durchführung dieser Inspektion und Wartung hat frühestens nach sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe des JobBikes an Sie zu erfolgen.


Verschleiß

Neben der jährlichen Inspektion und Wartung haben Sie Anspruch auf Verschleißreparaturen inkl. notwendiger Verschleißteile, um den verkehrssicheren Zustand des JobBikes sicherzustellen, sofern die Verschleißreparaturen nicht durch die Gewährleistungsansprüche oder ggf. durch eine Herstellergarantie abgedeckt sind und nicht auf Schäden beruhen, die durch unsachgemäße Handhabung, Unfall oder durch Dritte verursacht wurden. Dieser Anspruch besteht ab dem Tag der Übernahme des JobBikes. Die dafür notwendigen Werkstattbesuche bei einem in der Onlineplattform der Deutschen Dienstrad gelisteten Fachhändler können während der 36-monatigen Laufzeit dieses Vertrages jederzeit und unbeschränkt in Anspruch genommen werden. Verschleißreparaturen inkl. Verschleißteile sind betragsmäßig nicht begrenzt.


Umbau, Veränderungen, Anbau und Tausch von Teilen des JobBikes

Ein Umbau bzw. Veränderung des JobBikes ist grundsätzlich nicht zulässig. Der Anbau/Tausch von Sattel, Lenkergriffen, Pedalen, Klingel, Rückspiegel und/oder Tacho, die mindestens mit der Erstausstattung gleichwertig oder im Vergleich höherwertig sind, ist zulässig.


Versicherungsschutz / Verhalten im Schadensfall oder bei Diebstahl / Haftung
Sie sind zur Einhaltung der Bedingungen und Obliegenheiten von DIENSTRAD-PROTECT verpflichtet. Dabei ist die Sicherung des JobBikes vor Diebstahl oder Einbruchdiebstahl (nach Maßgabe von Ziffer 6.2 des Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertrags) eine wesentliche Pflicht von Ihnen.

Bei einem Schaden an dem JobBike aus jeglichem Grund ist eine Schadensmeldung durch Sie gemäß den Bedingungen DIENSTRAD-PROTECT über die Onlineplattform der Deutschen Dienstrad vorzunehmen und die darin genannten Unterlagen einzureichen. Handelt es sich um einen Schaden an dem JobBike oder versichertem Zubehör durch (Teile-) Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus oder Unfall mit Fremdbeteiligung haben Sie dies außerdem bei einer Polizeidienststelle zur Anzeige zu bringen und das Aktenzeichen der polizeilichen Anzeige in der Schadensmeldung mitzuteilen.