Hilfe - JobBike Bayern
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Grundlagen
Welche Rechte und Pflichten habe ich?
Wer ist berechtigt, JobBike Bayern zu nutzen?
Welche Fahrräder können zu einem JobBike werden?
Was unterscheidet ein JobBike von einem herkömmlichen Rad?
Warum können nur Räder bis 7.000,- EUR zum JobBike werden?
Bietet jeder Fahrradhändler JobBikes an?
Mein Wunschhändler ist noch kein Deutsche Dienstrad Fachhändler. Was kann ich tun?
Wie lange ist die Laufzeit des Vertrags?
Kann ich mein JobBike während der Laufzeit kündigen?
Warum ist ein JobBike in der Regel günstiger als der Privatkauf?
Wie berechnet man die individuelle Ersparnis?
Hat die Entgeltumwandlung eines JobBikes bei Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern Auswirkungen auf das spätere Ruhegehalt?
Darf ich mein JobBike auch privat nutzen?
Dürfen auch andere Personen mit meinem JobBike fahren?
Kann ich ein zweites JobBike parallel beziehen?
Kann ich die Entfernungspauschale für die Fahrten zur Arbeit mit einem JobBike in der Einkommensteuererklärung geltend machen?
Mein aktives Beschäftigtenverhältnis beim Freistaat Bayern endet. Was muss ich jetzt tun?
Welche Zielsetzung und Produktgestaltung lebt das JobBike Bayern Dienstradleasing des Freistaats?
Durch welche weiteren Zusatzleistungen profitiert man bei der Nutzung des JobBike Bayern Dienstradleasings?
Welche konkreten Ersparnisse erziele ich mit dem JobBike Bayern Dienstradleasing?
Wie gehe ich vor, wenn meine Bezügemitteilung bzw. meine Abrechnung Fehler aufweist?