Grundlagen
- Warum bietet die Landesregierung ein Dienstrad-Leasing an?
- Was ist „Dienstrad-Leasing“?
- Welche Vorteile bietet das Leasing?
- Für wen lohnt sich das Dienstrad-Leasing?
- Wer darf am Dienstrad-Leasing teilnehmen?
- Was hat Dienstrad Rheinland-Pfalz mit Deutsche Dienstrad zu tun?
- Warum können nur Räder bis 7.000,- EUR zum Dienstrad werden?
- Welche Rechte und Pflichten habe ich?
- Welche Zielsetzung und Produktgestaltung lebt das Dienstradleasing der Landesregierung Rheinland-Pfalz?
- Durch welche weiteren Zusatzleistungen profitiert man bei der Nutzung des Dienstradleasings?
- Welche konkreten Ersparnisse erziele ich mit dem Dienstradleasing?
- Wie gehe ich vor, wenn meine Bezügemitteilung bzw. meine Abrechnung Fehler aufweist?
- Wie lange ist die Laufzeit des Vertrags?
- Welche Fahrräder können zu einem Dienstrad werden?
- Bietet jeder Fahrradhändler Diensträder an?
- Darf ich mein Dienstrad auch privat nutzen?
- Mein Wunschhändler ist noch kein Deutsche Dienstrad Fachhändler. Was kann ich tun?
- Kann ich die Entfernungspauschale für die Fahrten zur Arbeit mit einem Dienstrad in der Einkommensteuererklärung geltend machen?
- Mein aktives Beschäftigtenverhältnis bei der Landesregierung Rheinland-Pfalz endet. Was muss ich jetzt tun?
- Wie berechnet man die individuelle Ersparnis?
- Was unterscheidet ein Dienstrad von einem herkömmlichen Rad?
- Warum ist ein Dienstrad in der Regel günstiger als der Privatkauf?
- Wer ist berechtigt, Dienstrad RLP zu nutzen?
- Kann ich ein zweites Dienstrad parallel beziehen?
- Dürfen auch andere Personen mit meinem Dienstrad fahren?
- Hat die Entgeltumwandlung eines Dienstrads bei Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern Auswirkungen auf das spätere Ruhegehalt?
- Kann ich mein Dienstrad während der Laufzeit kündigen?