Wer darf am Dienstrad-Leasing teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind Beamtinnen und Beamte bzw. Richterinnen und Richter sowie Tarifbeschäftigte, die in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Land Rheinland-Pfalz (§ 3 Abs. 2 Satz 1 LBG) mit Anspruch auf laufende Bezüge gemäß § 3 LBesG stehen. Sowohl das Dienstverhältnis als auch die laufende Bezügezahlung müssen zudem voraussichtlich mindestens für die Dauer der Leasinglaufzeit ununterbrochen fortbestehen. Eine Person mit einer Gehaltspfändung oder in einem Insolvenzverfahren kann das Fahrradleasingangebot nicht nutzen. Das Bruttoentgelt muss monatlich mindestens 400 EUR betragen.

 

Sind die Bediensteten der Hochschulen auch mit dabei?

Die Hochschulen sind rechtlich eigenständig. Das Dienstradleasing möchten wir auch den Bediensteten der Hochschulen des Landes anbieten. Dazu ist im Rahmenvertrag des Landes die Option zum Beitritt der Hochschulen vorgesehen. Damit ersparen wir den Hochschulen den Aufwand einer eigenen Ausschreibung und sie profitieren von den Konditionen des Landes sowie dem Service des LfF der Entgeltumwandlung.