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Dürfen auch andere Personen mit meinem Dienstrad fahren?

Neben Ihnen dürfen auch Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. Ihr Ehe- oder Lebenspartner sowie Familienangehörige wie Eltern, Geschwister sowie Kinder und Pflegekinder, die im selben Haushalt leben, das Dienstrad nutzen.