Wer ist berechtigt, Dienstrad RLP zu nutzen?

Grundvoraussetzung zur Nutzung des Dienstrad-Leasings ist

  1. eine zum Zeitpunkt der Leasing-Antragsstellung noch voraussichtlich andauernde Beschäftigung in Höhe der Leasinglaufzeit von 36 Monaten sowie
  2. eine laufende Gehalts- oder Besoldungszahlung des Landesamtes für Finanzen.

 

Grundsätzlich berechtigt zur Nutzung des Dienstrad-Angebots sind daher:

  • Aktive Beamtinnen/Beamte (auf Probe oder Lebenszeit)
  • Richterinnen/Richter (auf Probe oder Lebenszeit)
  • Tarifbeschäftigte des TV-L oder Beschäftigte verschiedener Spezialtarifverträge mit niedergeschriebener Möglichkeit der Entgeltumwandlung
  • Geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV

 

Professorinnen/Professoren an den Hochschulen und Universitäten können teilnehmen, sofern sich die jeweilige Hochschule/Universität entschlossen hat, die Personalsoftware IPEMA zu verwenden und die/der Bedienstete verbeamtet oder als Angestellte(r) unter den Geltungsbereich des TV-L bzw. Spezialtarifvertrag fällt. 

 

Nicht-teilnahmeberechtigt zur Nutzung des Dienstrad-Angebots sind u.a.:

  • Ministerinnen und Minister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre
  • Bedienstete mit Wohn- oder Dienstort an einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, wenn die Steuer- und Sozialversicherungspflicht des Bediensteten nicht mehr nach deutschem Recht stattfindet und somit keine Entgeltumwandlung mehr möglich ist
  • Befristet beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Einzelleasingvertrages weniger als drei Jahre fortbesteht
  • Personen, die ihren Vorbereitungsdienst im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Ausbildungsverhältnisses ableisten
  • Personen, deren aktives Dienst-/Beschäftigungsverhältnis zu Beginn des Leasingzeitraums nicht mindestens drei Jahre bis zum Eintritt in den Ruhestand andauert (z.B. gekündigtes Beschäftigungsverhältnis oder Verschiebungen der Regelaltersgrenze)
  • Berechtigte Bedienstete, deren Bezüge zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertrages über ein Dienstfahrrad von einer Abtretung, Aufrechnung oder Pfändung betroffen sind oder die sich in einem laufenden Insolvenzverfahren befinden.
    Hinweis: Bestehende Überzahlung ohne Pfändung (Rückforderungsverfahren); diese Fälle dürfen am Dienstrad-Leasing teilnehmen.
  • Tarifbeschäftigte in der Probezeit
  • Auszubildende, Schülerinnen/Schüler, Praktikantinnen/Praktikanten
  • Tarifbeschäftigte, deren Bezüge in die Freistellungsphase eines Altersteilzeitblockmodells oder in die Freistellungsphase eines Freistellungsjahres fallen würden