Grundvoraussetzung zur Nutzung des Dienstrad-Leasings ist
- eine zum Zeitpunkt der Leasing-Antragsstellung noch voraussichtlich andauernde Beschäftigung in Höhe der Leasinglaufzeit von 36 Monaten sowie
- eine laufende Gehalts- oder Besoldungszahlung des Landesamtes für Finanzen.
Grundsätzlich berechtigt zur Nutzung des Dienstrad-Angebots sind daher:
- Aktive Beamtinnen/Beamte (auf Probe oder Lebenszeit)
- Richterinnen/Richter (auf Probe oder Lebenszeit)
- Tarifbeschäftigte des TV-L oder Beschäftigte verschiedener Spezialtarifverträge mit niedergeschriebener Möglichkeit der Entgeltumwandlung
- Geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
Professorinnen/Professoren an den Hochschulen und Universitäten können teilnehmen, sofern sich die jeweilige Hochschule/Universität entschlossen hat, die Personalsoftware IPEMA zu verwenden und die/der Bedienstete verbeamtet oder als Angestellte(r) unter den Geltungsbereich des TV-L bzw. Spezialtarifvertrag fällt.
Nicht-teilnahmeberechtigt zur Nutzung des Dienstrad-Angebots sind u.a.:
- Ministerinnen und Minister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre
- Bedienstete mit Wohn- oder Dienstort an einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, wenn die Steuer- und Sozialversicherungspflicht des Bediensteten nicht mehr nach deutschem Recht stattfindet und somit keine Entgeltumwandlung mehr möglich ist
- Befristet beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Einzelleasingvertrages weniger als drei Jahre fortbesteht
- Personen, die ihren Vorbereitungsdienst im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Ausbildungsverhältnisses ableisten
- Personen, deren aktives Dienst-/Beschäftigungsverhältnis zu Beginn des Leasingzeitraums nicht mindestens drei Jahre bis zum Eintritt in den Ruhestand andauert (z.B. gekündigtes Beschäftigungsverhältnis oder Verschiebungen der Regelaltersgrenze)
- Berechtigte Bedienstete, deren Bezüge zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertrages über ein Dienstfahrrad von einer Abtretung, Aufrechnung oder Pfändung betroffen sind oder die sich in einem laufenden Insolvenzverfahren befinden.
Hinweis: Bestehende Überzahlung ohne Pfändung (Rückforderungsverfahren); diese Fälle dürfen am Dienstrad-Leasing teilnehmen. - Tarifbeschäftigte in der Probezeit
- Auszubildende, Schülerinnen/Schüler, Praktikantinnen/Praktikanten
- Tarifbeschäftigte, deren Bezüge in die Freistellungsphase eines Altersteilzeitblockmodells oder in die Freistellungsphase eines Freistellungsjahres fallen würden