Die Landesregierung Rheinland-Pfalz ermöglicht zur Förderung der klimaneutralen Mobilität eine Entgeltumwandlung zur Nutzung für vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder.
Das Dienstrad-Leasing und der Abschluss eines Überlassungsvertrags sind selbstverständlich freiwillig.
Das Dienstrad wird beim Leasing nicht gekauft, sondern monatlich werden Nutzungsraten vom Bruttogehalt abgezogen. Die Diensträder werden vom Land Rheinland-Pfalz geleast und den jeweiligen Bediensteten gegen Entgeltverzicht (Entgeltumwandlung) zur Nutzung überlassen. Dabei verzichtet die Bedienstete oder der Bedienstete in Höhe der Leasingraten (einschl. Versicherung und Servicegebühr), die das Land Rheinland-Pfalz zahlt, auf zukünftige Gehaltsansprüche für die Dauer des Leasingzeitraums.