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Warum bietet die Landesregierung ein Dienstrad-Leasing an?
Was ist „Dienstrad-Leasing“?
Welche Vorteile bietet das Leasing?
Für wen lohnt sich das Dienstrad-Leasing?
Wer darf am Dienstrad-Leasing teilnehmen?
Was hat Dienstrad Rheinland-Pfalz mit Deutsche Dienstrad zu tun?
Warum können nur Räder bis 7.000,- EUR zum Dienstrad werden?
Welche Rechte und Pflichten habe ich?
Welche Zielsetzung und Produktgestaltung lebt das Dienstradleasing der Landesregierung Rheinland-Pfalz?
Durch welche weiteren Zusatzleistungen profitiert man bei der Nutzung des Dienstradleasings?
Welche konkreten Ersparnisse erziele ich mit dem Dienstradleasing?
Wie gehe ich vor, wenn meine Bezügemitteilung bzw. meine Abrechnung Fehler aufweist?
Wie lange ist die Laufzeit des Vertrags?
Welche Fahrräder können zu einem Dienstrad werden?
Bietet jeder Fahrradhändler Diensträder an?
Darf ich mein Dienstrad auch privat nutzen?
Mein Wunschhändler ist noch kein Deutsche Dienstrad Fachhändler. Was kann ich tun?
Kann ich die Entfernungspauschale für die Fahrten zur Arbeit mit einem Dienstrad in der Einkommensteuererklärung geltend machen?
Mein aktives Beschäftigtenverhältnis bei der Landesregierung Rheinland-Pfalz endet. Was muss ich jetzt tun?
Wie berechnet man die individuelle Ersparnis?
Was unterscheidet ein Dienstrad von einem herkömmlichen Rad?
Warum ist ein Dienstrad in der Regel günstiger als der Privatkauf?
Wer ist berechtigt, Dienstrad RLP zu nutzen?
Kann ich ein zweites Dienstrad parallel beziehen?
Dürfen auch andere Personen mit meinem Dienstrad fahren?
Hat die Entgeltumwandlung eines Dienstrads bei Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern Auswirkungen auf das spätere Ruhegehalt?
Kann ich mein Dienstrad während der Laufzeit kündigen?