Dies muss jede und jeder Bedienstete individuell für sich entscheiden.
Bei Tarifbeschäftigten sinkt durch die Entgeltumwandlung das sozialversicherungspflichtige Entgelt mit den entsprechenden Auswirkungen u.a. auf die Rente und auf die Zahlungen des Arbeitgebers, die vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt abhängig sind. Dafür ist für Tarifbeschäftigte jedoch die Steuerersparnis größer, da Beamte keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.