Neben dem Dienstrad selbst, kann der Arbeitgeber auch leasingfähiges Zubehör mit überlassen.
Beim Leasing Ihres Dienstrads kann diverses Fahrrad-Zubehör in das Leasing mit einbezogen werden.
Der Vorteil hierbei ist, dass sich Ihre Ersparnis durch die Gehaltsumwandlung auch auf das leasingfähige Zubehör bezieht.
Bitte beachten Sie dabei, dass Sie leasingfähiges Zubehör direkt in der Angebotserstellung Ihres Rads mit aufnehmen lassen müssen. Nachträglich kann Zubehör leider nicht in Ihren Dienstrad-Vertrag mit aufgenommen werden.
Das Zubehör reicht von Beleuchtung, Gepäckträgern, Schlössern bis hin zu Radcomputern.
Eine ausführliche Aufstellung des leasingfähigen Zubehörs können Sie dem Merkblatt für leasingfähiges Zubehör entnehmen. Dieses finden Sie oder auch Ihr Fachhändler unter "Dokumente" in der Deutsche Dienstrad-Plattform.