Was ist "leasingfähiges Zubehör"?

Neben dem Dienstrad selbst, kann der Arbeitgeber auch leasingfähiges Zubehör mit überlassen.

Gemeinsam mit dem Dienstrad kann verschiedenes Zubehör geleast werden. Das Zubehör reicht von Beleuchtung, Gepäckträgern bis hin zu Radcomputern.

Das wichtigste vorab: Auch Schlösser können geleast werden.

Wichtig ist ebenfalls, dass das Zubehör zusammen mit dem Dienstrad ausgewählt und geleast wird. Nachträglich kann Zubehör nicht mehr berücksichtigt werden.

Nachfolgend sind alle leasingfähigen Zubehörteile im Detail aufgeführt.

Festverbundenes Zubehör:

  • Beleuchtung
  • Fahrradanhänger
  • Fahrradpumpe (mit Fahrradhalterung)
  • Flaschenhalter (auch per Magnet)
  • Gepäckträger
  • Smartphone-Halterung
  • Kindersitz
  • Pedale (z. B. Flat Pedale oder Klickpedale)
  • Klingel
  • Regenverdeck, Kinderverdeck oder Persenning (Kastenabdeckung) für Lastenräder
  • Rückspiegel
  • Schutzbleche
  • Sonderlackierung (ab Werk)
  • Wattmessgeräte (in den Pedalen, im Hinterrad, in der Kurbelgarnitur)

Loses Zubehör:

  • Ansteckbare Beleuchtung
  • Radcomputer / Tacho auch mit GPS
  • Fahrradkorb, Fahrradtaschen (z. B. Lenker-, Pack-, Rahmen-, Satteltasche, Tragetasche für Faltrad)
  • zweites Ladegerät
  • Pedelec-Display Upgrade (z. B. Bosch, Nyon, Cobi)
  • Ersatz-Akku
  • Schloss (ab 49,- € inkl. MwSt., tauglich für Dienstrad-Vollkaskoversicherung, auch Rahmenschloss + Einsteckkette)

Leasingfähige Zusatzleistungen:

  • Montagekosten
  • Fracht- und Transportkosten sowie Transportversicherung

In der Deutsche Dienstrad Plattform ist ebenfalls das Merkblatt für leasingfähiges Zubehör hinterlegt. Der Fachhändler kann also einsehen, welches Zubehör leasingfähig ist.