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Dürfen auch andere Personen mit meinem JobBike fahren?

Ja.

Neben Ihnen dürfen auch Ihre Ehepartnerin bzw. -partner, Lebenspartnerin bzw. -partner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Familienangehörige wie Eltern, Geschwister sowie Kinder und Pflegekinder, die im selben Haushalt leben, das JobBike nutzen.