Dürfen auch andere Personen mit meinem JobBike fahren?

Neben Ihnen können auch Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. Ihr Ehe- oder Lebenspartner sowie Familienangehörige wie Eltern, Geschwister sowie Kinder und Pflegekinder, die im selben Haushalt leben, das JobBike nutzen.