Welche Fahrräder kommen für das Leasing in Betracht?

Die Bediensteten können sich ihr Wunschfahrrad aussuchen: Sie sind frei in der Wahl der Marke, des Modells und Fahrradtypen bundesweit bei jedem stationären Fachhändler, Onlinehändler, Hersteller.

Auch Spezialräder für Menschen mit Behinderungen können ausgewählt werden.

Der Wert des von den Bediensteten auszuwählenden Fahrrads einschließlich des leasingfähigen Zubehörs sollte grundsätzlich den Betrag von 7.000 EUR (Hersteller-UVP) nicht übersteigen (Grund ist der TdL-Beschluss und die Gleichbehandlung von Beamten und Tarifbeschäftigten).

Es können Fahrräder mit konventionellem Antrieb und motorunterstütze E-Bikes/Pedelecs bis 25 km/h geleast werden.