Sofern ein Bediensteter während der Leasinglaufzeit von 36 Monaten vorübergehend kein Entgelt mehr bezieht, kann das Fahrrad kostenfrei behalten werden (bei Elternzeit 18 Monate, bei Krankheit 15 Monate, bei Pflege 6 Monate). In den spezifischen Fällen einer vorübergehenden Unterbrechung der Entgeltumwandlung erhält die/der Bedienstete kein Entgelt und das Land ist vom Leasinggeber für die genannten Zeiträume von der Leasingrate freigestellt.
Dauert der Entfall der Entgeltumwandlung länger an oder scheidet eine Entgeltumwandlung dauerhaft aus (etwa durch Tod, Rente oder Wechsel des Arbeitgebers), endet das Dienstrad-Leasingverhältnis. Dann muss der Bedienstete das Fahrrad zurückgeben (es wird zuhause beim Bediensteten vom Leasinggeber abgeholt) oder zu einem Restwert vom Leasinggeber erwerben (es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Kaufangebot) oder das Leasing als Privatleasing (ohne Steuervorteile) fortführen.