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Welche Fahrräder können zu einem Dienstrad werden?

Prinzipiell können alle Fahrräder ab einem Verkaufspreis von 749,- € inkl. MwSt. als Dienstrad geleast werden. Unabhängig von Marke oder Modell. Alles ist möglich: Gravel oder Mountainbike, Rennrad oder Stadtrad, Trekking- oder Lastenrad, E-Bike oder Non-E-Bike. Ausgenommen sind hiervon S-Pedelecs (Versicherungspflichtige Fahrräder mit bis zu 45 km/h Unterstützung). Beim Mindest- und Maximalpreis ist leasingfähiges Zubehör inkludiert.

Bitte beachte, dass der maximale Verkaufspreis sich von deinem Entgelt ableitet, denn die Entgeltumwandlung ist auf 20 % deines vertraglich vereinbarten fixen Bruttomonatsentgelts begrenzt. Der Verkaufspreis setzt sich zusammen aus der Leasingrate, der Versicherung und dem Premiumservice. Im EH Einzelhandelstarif und GH Bayern gilt darüber hinaus die Regelung, dass vom tariflichen Entgelt maximal 150 Euro im Monat gewandelt werden dürfen.