Was passiert, wenn ich in Elternzeit gehe oder ein anderer Fall eintritt, der die Entgeltumwandlung unterbricht?
Alle aufgeführten Fälle sind über die Versicherungsleistungen abgedeckt. Auch die kostenfreie Rückgabe des Dienstrads ist in jedem der folgenden Fälle möglich:
- Arbeitsunfähigkeit: Im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit (nach Ablauf der Lohnfortzahlung ab dem 43. Tag) erfolgt eine Rückerstattung der Raten durch den Leasinggeber an den Arbeitgeber für max. 15 Monate. Bei mehrfacher, längerer Arbeitsunfähigkeit innerhalb der Laufzeit erfolgt eine Rückerstattung der Raten für bis zu 24 Monate.
- Elternzeit: Im Falle der Inanspruchnahme einer Elternzeit erfolgt eine Ratenfreistellung durch den Leasinggeber für max. 18 Monate (Einzelleasingvertrag muss vor Beginn der Elternzeit mindestens 6 Monate gewandelt worden sein).
- Pflegezeit: Im Falle der Inanspruchnahme einer Pflegezeit nach den Bestimmungen des PflegeZG erfolgt eine Ratenfreistellung durch den Leasinggeber für max. 6 Monate.
- Dauerhafte Erwerbsunfähigkeit: Kostenfreie Rückgabe des Dienstrad.
- Austritt: Kostenfreie Rückgabe des Dienstrad.
- Tod: Kostenfreie Rückgabe des Dienstrad.