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Was passiert bei Störfällen?

Alle aufgeführten Störfälle sind über die Versicherungsleistungen abgedeckt. Die kostenfreie Rückgabe des Dienstrads ist in jedem der folgenden Störfälle möglich:​

  • Arbeitsunfähigkeit: Im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit (nach Ablauf der Lohnfortzahlung ab dem 43. Tag) erfolgt eine Rückerstattung der Raten durch den Leasinggeber an den Arbeitgeber für max. 15 Monate. Bei mehrfacher, längerer Arbeitsunfähigkeit innerhalb der Laufzeit erfolgt eine Rückerstattung der Raten für bis zu 24 Monate.​
  • Elternzeit: Im Falle der Inanspruchnahme einer Elternzeit erfolgt eine Ratenfreistellung durch den Leasinggeber für max. 18 Monate (Einzelleasingvertrag muss vor Beginn der Elternzeit mindestens 6 Monate gewandelt worden sein).​
  • Pflegezeit: Im Falle der Inanspruchnahme einer Pflegezeit nach den Bestimmungen des PflegeZG erfolgt eine Ratenfreistellung durch den Leasinggeber für max. 6 Monate. ​
  • Dauerhafte Erwerbsunfähigkeit: Kostenfreie Rückgabe des Dienstrads.​
  • Austritt: Kostenfreie Rückgabe des Dienstrads.​
  • Tod: Kostenfreie Rückgabe des Dienstrads.