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Warum muss das monatliche Entgelt 22,3 % über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen?

Der mit den TEK HR abgestimmte Mindestlohnpuffer von 22,3 % zum aktuell geltenden Mindestlohn soll gewährleisten, dass Ihre Mitarbeitenden auch nach der Entgeltumwandlung und während der gesamten Leasingdauer von 36 Monaten nicht unter den Mindestlohn fallen. ​

Das Mindestlohngesetz schreibt vor, dass der Mindestlohn immer in Geld zu leisten ist. Durch eine Entgeltumwandlung reduziert sich das Entgelt Ihrer Mitarbeitenden. Die Entgeltumwandlung darf nicht dazu führen, dass der Mindestlohn von derzeit 13,90 Euro je Stunde (2027 Erhöhung auf 14,60 Euro) unterschritten wird. Der Mindestlohn darf auch nicht unterschritten werden, wenn eine freiwillige Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeitenden besteht. Im Falle einer Unterschreitung des Mindestlohns während der Leasingdauer sind Sie dazu verpflichtet Ihren Mitarbeitenden eine Ausgleichszulage in Höhe der Differenz zum Mindestlohn zu zahlen.