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Warum liegt der Mindestlohnpuffer bei 22,3 % über dem gesetzlichen Mindestlohn?

Der mit dem TEK HR abgestimmte Mindestlohnpuffer von 22,3 % zum aktuell geltenden Mindestlohn soll gewährleisten, dass Ihre Mitarbeitenden auch nach der Entgeltumwandlung und während der gesamten Leasingdauer von 36 Monaten nicht unter den Mindestlohn fallen.

Für die Bestimmung des Mindestlohnpuffers wurden die bisherigen Leasingraten für Diensträder von REWE Group Mitarbeitenden ausgewertet und auf dieser Basis einen Pufferwert ermittelt. Zusätzlich ist eine Prognose der Mindestlohnentwicklung über die nächsten Jahre in die Bestimmung des Mindestlohnpuffers eingeflossen.

Das Mindestlohngesetz schreibt vor, dass der Mindestlohn immer in Geld zu leisten ist. Durch eine Entgeltumwandlung reduziert sich das Entgelt Ihrer Mitarbeitenden. Die Entgeltumwandlung darf nicht dazu führen, dass der Mindestlohn von derzeit 13,90 Euro je Stunde (2027 Erhöhung auf 14,60 Euro) unterschritten wird. Der Mindestlohn darf auch nicht unterschritten werden, wenn eine freiwillige Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeitenden besteht.

  • Sie haben hierbei zwei Wahlmöglichkeiten:

    Option 1): Integration des Prüfkriteriums „Mindestlohnpuffer“

    Option 2): Keine Integration des Prüfkriteriums „Mindestlohnpuffer“