Kann ich auch ein Dienstrad für mich leasen?
Wenn Sie ein Dienstrad für sich selbst leasen, dann handelt es sich um Selbstständigenleasing und damit um eine reine Betriebsausgabe. Dieser Prozess ist nicht automationsfähig. Sie erhalten bei Abschluss eine Eingangsrechnung für Ihr Dienstrad und es ist kein Nutzungsüberlassungsvertrag notwendig. Alle Details dazu finden Sie hier: https://www.deutsche-dienstrad.de/selbststaendige. Wenn Sie dazu darüber hinaus noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an beratung@deutsche-dienstrad.de.