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Ich möchte Mitarbeitenden ein Dienstrad ermöglichen, die den aktuellen Stundenlohn nach Mindestlohn-Puffer nicht erreichen. Wie gehe ich hier vor?

Für Mitarbeitende, die unter dem Mindestlohnpuffer (Stand 2026: 17,00 Euro) liegen, empfehlen wir, das Dienstfahrrad als Gehaltsextra anzubieten. Dadurch entfällt sowohl der geldwerte Vorteil für die Mitarbeitenden als auch die Sozialversicherungsbeiträge für Sie als Kaufleute. Leider ist es, aufgrund der zahlreichen Einflussfaktoren nicht möglich, individuelle Berechnungen für eine mögliche Zulage je Mitarbeitenden durchzuführen.