Was tun bei einem Gewährleistungsfall?

Wir verlängern die Herstellergarantie.

Für das Dienstrad stehen dem Arbeitnehmenden selbstverständlich die Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung (Sachmängelhaftung) zu. Sie gilt zwei Jahre ab Übernahme des Dienstrads.
Für Fragen zur Mängelhaftung ist der jeweilige Fachhändler der Ansprechpartner. Nach Ablauf der Verjährungsfrist von zwei Jahren sind Schäden, die aufgrund von Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern entstehen, durch unsere Vollkaskoversicherung abgedeckt.