Was passiert mit dem Dienstrad bei Rückgabe?

Ihr Dienstrad wird aufbereitet und in den Kreislauf zurückgeführt.

Sie erhalten acht Wochen vor Vertragsende per E-Mail eine Benachrichtigung über die Optionen am Vertragsende.
Direkt in der Deutsche Dienstrad-Plattform (https://plattform.deutsche-dienstrad.de) können Sie volldigital sich für eine der Optionen entscheiden:
 
Option 1: Rückgabe des Dienstrads
Sofern Sie Ihr Rad zurückgeben möchten, können Sie entsprechend "Rad zurückgeben" in der Plattform auswählen.
Im nächsten Schritt werden Sie aufgefordert einen Ort und Termin, an dem Ihr Rad kostenlos abgeholt wird, auszuwählen.
 
Bitte stellen Sie sicher, dass sich das Fahrrad in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand befindet und frei von Mängeln und Beschädigungen ist.
 
Option 2: Übernahme des Dienstrads
Bei Auslauf des Überlassungsvertrags erhalten Mitarbeitende ein Kaufangebot für Ihr Dienstrad. Wird dieses Kaufangebot durch den Mitarbeitenden angenommen, wird das Rad an diesen verkauft und Rad in den privaten Besitz über.
Die Versteuerung eines eventuellen geldwerten Vorteils, der sich aus dem Übernahmepreis und dem festgesetzten Restwert der Finanzbehörden ergibt, erfolgt durch Deutsche Dienstrad für Sie, im Rahmen des §37b EStG.
Nähere Informationen zu Ihrem voraussichtlichen Übernahmepreis, finden Sie in Ihrer Dienstrad-Plattform unter https://plattform.deutsche-dienstrad.de.
 
Sollten Sie Fragen zu den Optionen am Vertragsende haben, können Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter 09721 97293-0 wenden.