Der Mitarbeitende kann das Rad beispielsweise privat übernehmen.
Keine Sorge - Sie als Arbeitgeber sind durch das in der Versicherung enthaltene Ausfallmanagement abgesichert, es kommen also keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu.
In solchen Fällen, wie der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (durch u.a. Kündigung oder Erwerbsunfähigkeit), sind Sie durch die Rückgabemöglichkeit an Deutsche Dienstrad abgesichert.
Dabei ist für Ihren Mitarbeitenden die Rückgabe des Rads inkl. Abholung nicht zwingend.
Der Mitarbeitende hat zudem die Möglichkeit das Rad privat zu übernehmen und den bestehenden Vertrag aufzulösen.