Der Mitarbeitende kann das Rad beispielsweise privat übernehmen.
Der Arbeitgeber ist bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, beispielsweise durch eine Kündigung oder Erwerbsunfähigkeit, durch die Rückgabemöglichkeit an Deutsche Dienstrad abgesichert.
Die Rückgabe ist dabei nicht zwingend. So wird dem Mitarbeiter zunächst die Möglichkeit eingeräumt, das Dienstrad privat zu übernehmen und den bestehenden Vertrag aufzulösen.
Alternativ sind folgende Lösungen möglich:
- Der Vertrag wird von einem anderen Mitarbeitenden innerhalb ihres Unternehmens übernommen
- Vertragsmitnahme des Mitarbeitenden zum neuen Arbeitgeber
- Kostenfreie Rückgabe an Deutsche Dienstrad und Abholung des Rads an einer Wunschadresse