Neben dem Dienstrad selbst, kann der Arbeitgeber auch leasingfähiges Zubehör mit überlassen.
Gemeinsam mit dem Dienstrad kann verschiedenes Zubehör geleast werden. Das Zubehör reicht von Beleuchtung, Gepäckträgern bis hin zu Radcomputern.
Das wichtigste vorab: Auch Schlösser können geleast werden.
Wichtig ist ebenfalls, dass das Zubehör zusammen mit dem Dienstrad ausgewählt und geleast wird. Nachträglich kann Zubehör nicht mehr berücksichtigt werden.
In der Deutsche Dienstrad Plattform ist ebenfalls das Merkblatt für leasingfähiges Zubehör hinterlegt. Der Fachhändler kann also einsehen, welches Zubehör leasingfähig ist.