- Hilfe - Deutsche Dienstrad
- Arbeitgeber
- Vertragliche Grundlagen
Was bedeutet „Dienstrad-Berechtigte Mitarbeitende“?
Der Arbeitgeber entscheidet, welche Mitarbeitenden ein Dienstrad über das Unternehmen beziehen dürfen.
Beschränkt berechtigt können z. B. Minijobber, Auszubildende, Werkstudenten, Praktikanten, Mindestlohn beziehende Mitarbeitende und solche, die in weniger als drei Jahren in Rente gehen, sein.