Vorsteuer- vs. Nicht-vorsteuerabzugsberechtigt?

Bei den Leasingraten des Dienstrads handelt es sich grundsätzlich um Betriebsausgaben.

Daher ist es einem vorsteuerabzugsberechtigten Arbeitgebers möglich, die enthaltene Umsatzsteuer vom Umwandlungsbetrag abzuziehen. Dies hat zur Folge, dass das Dienstrad für die Mitarbeitenden deutlich günstiger ist als bei einem Privatkauf. Bei nicht-vorsteuerabzugsberechtigten Arbeitgebern fällt die Dienstrad-Ersparnis etwas geringer aus.