Ist der Abschluss des Service-Pakets verpflichtend oder kann ein Service-Paket auch nachträglich abgeschlossen werden?
Ja, der Abschluss des Service-Pakets ist verpflichtend und ist Teil des Überlassungsvertrags. Sie können dieses nicht nachträglich abschließen.
Ihr Service-Paket umfasst die einmal jährlich durchzuführende Inspektion und unbegrenzte Verschleißreparaturen/-teile.