Muss ich ein Schloss leasen?

Nein, dies ist kein Muss.

Nein, Sie müssen kein Fahrrad-Schloss über Deutsche Dienstrad mitleasen.
Um Ihre Ansprüche bei einem Diebstahl Ihres Rads jedoch geltend machen zu können, ist ein Fahrradschloss notwendig.
Den notwendigen Mindestwert des Schlosses können Sie in der Deutsche Dienstrad Plattform einsehen.
Sollten Sie schon ein entsprechendes Schloss besitzen, ist es wichtig, dass Sie davon auch die Rechnung im Diebstahlfall vorlegen können.