Können Mitarbeitende das Rad nach Ende der Vertragslaufzeit übernehmen?

Ja, der Mitarbeitende kann das Rad übernehmen.

Bei Auslauf des Überlassungsvertrags erhalten Mitarbeitende ein Kaufangebot für Ihr Dienstrad. Wird dieses Kaufangebot durch den Mitarbeitenden angenommen, wird das Rad an diesen verkauft. Die Versteuerung eines eventuellen geldwerten Vorteils, der sich aus dem Übernahmepreis und dem festgesetzten Restwert der Finanzbehörden ergibt, erfolgt durch Deutsche Dienstrad für Sie, im Rahmen des §37b EStG.