Kann man mit einem Dienstrad die Entfernungspauschale für die Fahrten zur Arbeit in der Steuererklärung erfassen?

Ja! Laut §9 Abs. 1 Nr. 4 EstG kann eine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,30€/km unabhängig vom Verkehrsmittel geltend gemacht werden.

Im Vergleich zur Bereitstellung eines Dienstwagens ist bei Übernahme eines Dienstrads die Versteuerung des Anfahrtswegs mit 0,25 % vom Listenpreis (UVP) abgegolten.