Kann ich das Rad nach Ende der Vertragslaufzeit übernehmen/kaufen?

Ja, Sie können das Rad übernehmen.

Nach der Laufzeit des Vertrags erhalten Sie ein Kaufangebot für Ihr Dienstrad. Nehmen Sie dieses Kaufangebot an, gehört Ihnen das Dienstrad. Die Versteuerung eines eventuellen geldwerten Vorteils, der sich aus dem Übernahmepreis und dem festgesetzten Restwert der Finanzbehörden ergibt, erfolgt durch Deutsche Dienstrad für Sie, im Rahmen des §37b EStG.