Was ist "zugelassenes Zubehör"?

Neben dem JobBike selbst, kann der Dienstherr auch leasingfähiges Zubehör mit überlassen.

Gemeinsam mit dem JobBike kann verschiedenes Zubehör geleast werden. Das Zubehör muss mit dem Fahrrad fest verbunden sein.

Wichtig ist, dass das Zubehör zusammen mit dem JobBike ausgewählt und geleast wird. Nachträglich kann Zubehör nicht mehr berücksichtigt werden.

Nachfolgend sind alle zugelassenen Zubehörteile im Detail aufgeführt.

Mit dem JobBike festverbundenes Zubehör:

  • Beleuchtung
  • Fahrradpumpe (mit Fahrradhalterung)
  • Flaschenhalter (auch per Magnet)
  • Gepäckträger
  • Smartphone-Halterung
  • Kindersitz
  • Pedale (z. B. Flat Pedale oder Klickpedale)
  • Klingel
  • Rückspiegel
  • Schutzbleche
  • Sonderlackierung (ab Werk)
  • Wattmessgeräte (in den Pedalen, im Hinterrad, in der Kurbelgarnitur)
  • zweites Ladegerät
  • Pedelec-Display Upgrade (z. B. Bosch, Nyon, Cobi)
  • Ersatz-Akku
  • Schloss (verkehrsübliches Schloss, auch Rahmenschloss + Einsteckkette)

Leasingfähige Zusatzleistungen:

  • Montagekosten
  • Fracht- und Transportkosten sowie Transportversicherung

In der Deutsche Dienstrad Plattform ist das Merkblatt für leasingfähiges Zubehör hinterlegt. Sie und Ihr Fachhändler können also jederzeit einsehen, welches Zubehör leasingfähig ist.