Was bedeutet Dienstradschutz?

Der Dienstradschutz sichert Sie ab gegen Verlust und Beschädigungen, insbesondere in folgenden Fällen:

  • Diebstahl, Einbruch- Diebstahl, Raub (auch von Anbauteilen)
  • Totalschaden
  • Vandalismus
  • Beschädigung durch (Verkehrs-)Unfall, Fall oder Sturz
  • Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung
  • Beschädigung oder Zerstörung von Akkus und elektronischen Motor- und Steuerungsgeräten, auch durch Dritte
  • Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der 2-jährigen Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Sachmängelhaftung

Hinweis: Zubehör, das nicht im Überlassungsvertrag aufgeführt ist, ist nicht versichert.