Ja, Schlösser sind zugelassenes Zubehör und können geleast werden.
Im Fall eines Diebstahls müssen Sie den Besitz eines Schlosses vorweisen können.
Ja, Schlösser sind zugelassenes Zubehör und können geleast werden.
Im Fall eines Diebstahls müssen Sie den Besitz eines Schlosses vorweisen können.