Ja.
Die jährliche Sichtprüfung muss während der Leasinglaufzeit drei Mal, also jeweils einmal zwischen dem 1. und 12. Monat nach der Übernahme, einmal zwischen dem 13. und 24. Monat nach der Übernahme und einmal zwischen dem 25. und 36. Monat nach der Übernahme verpflichtend durchgeführt werden.