Was passiert mit dem Dienstrad bei Rückgabe?
Das Dienstrad wird aufbereitet und in den Kreislauf zurückgeführt.
Sie erhalten
acht Wochen vor Vertragsende per E-Mail eine Benachrichtigung über die
Optionen am Vertragsende.
Direkt in der
Deutsche Dienstrad-Plattform (
https://plattform.deutsche-dienstrad.de) können Sie volldigital sich für eine der Optionen entscheiden:
Option 1: Rückgabe des Dienstrads
Sofern Sie Ihr Rad zurückgeben möchten, können Sie entsprechend
"Rad zurückgeben" in der Plattform auswählen.
Im nächsten Schritt werden Sie aufgefordert einen
Ort und Termin, an dem Ihr Rad
kostenlos
abgeholt wird, auszuwählen.
Bitte stellen Sie sicher, dass sich das Fahrrad in einem
ordnungsgemäßen und
betriebssicheren Zustand befindet und frei von Mängeln und Beschädigungen ist.
Option 2: Übernahme des Dienstrads
Bei Auslauf des Überlassungsvertrags erhalten Mitarbeitende ein
Kaufangebot für Ihr Dienstrad. Wird dieses Kaufangebot durch den Mitarbeitenden
angenommen, wird das Rad an diesen verkauft und Rad in den
privaten Besitz über.
Die
Versteuerung eines eventuellen geldwerten Vorteils, der sich aus dem Übernahmepreis und dem festgesetzten Restwert der Finanzbehörden ergibt, erfolgt durch
Deutsche Dienstrad für Sie, im Rahmen des §37b EStG.
Nähere Informationen zu Ihrem voraussichtlichen Übernahmepreis, finden Sie in Ihrer Dienstrad-Plattform unter
https://plattform.deutsche-dienstrad.de.
Sollten Sie Fragen zu den Optionen am Vertragsende haben, können Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter 09721 97293-0 wenden.