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- Vertragliche Grundlagen
Dürfen auch andere Personen das Dienstrad nutzen?
In der Regel dürfen alle Haushaltsmitglieder das Dienstrad nutzen - es sei denn, der Arbeitgebende schließt das aus.
Für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haftet der Mitarbeitende. Der Leasingnehmende (Arbeitgebende) darf das Dienstrad nicht veräußern, untervermieten, verleihen, verpfänden, verschenken oder an Dritte in anderer Weise weitervermieten.