Besteht eine Herstellergarantie auf das Dienstrad?
Der Fachhändler hilft gerne weiter.
Viele Hersteller geben zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung freiwillige Garantien auf ihre Produkte. Im Garantiefall stehen die besonders vereinbarten Ansprüche demjenigen zu, der die Garantie übernommen hat. Welche konkreten Pflichten des Verkäufers bestehen, bestimmt der Fachhändler, der auch sonst der Ansprechpartner in Garantiefällen ist.