Der Dienstradschutz sichert gegen Verlust und Beschädigungen, insbesondere in folgenden Fällen:
- Diebstahl, Einbruch- Diebstahl, Raub (auch von Anbauteilen)
- Totalschaden
- Vandalismus
- Beschädigung durch (Verkehrs-)Unfall, Fall oder Sturz
- Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung
- Beschädigung oder Zerstörung von Akkus und elektronischen Motor- und Steuerungsgeräten
- Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der 2-jährigen Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Sachmängelhaftung